Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.12.2004 |
Aktenzeichen: | 3 K 59/02 |
Schlagzeile: |
Kindergeld für Sohn, der zur Vorbereitung auf die Ausbildung als Zeitsoldat mangels freier Planstelle freiwillig einen zusätzlichen Wehrdienst ableistet
Schlagworte: |
Ausbildung, Freiwilligkeit, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Unterhalt, Wehrdienst
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 77/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2006):
Freiwilliger Wehrdienst als Berufsausbildung? Kinderfreibetrag für volljährigen Sohn, der zur Vorbereitung auf die Ausbildung als Zeitsoldat mangels freier Planstelle freiwillig einen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b Wehrpflichtgesetz ableistet?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a; EStG § 32 Abs 5 S 1 Nr 1; EStG § 33a Abs 1; WehrPflG § 6b
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 8.12.2004 (3 K 59/02)