Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.02.2005 |
Aktenzeichen: | 3 K 679/04 |
Schlagzeile: |
Konsequenzen aus der rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote einer wesentlichen Beteiligung
Schlagworte: |
Beteiligungsquote, Herabsetzung, Vertrauensschutz, Wesentliche Beteiligung
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 22/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote einer wesentlichen Beteiligung i.S.d. § 17 EStG von mehr als 25 % auf mindestens 10 % ab dem Veranlagungszeitraum 1999: Ist das Tatbestandsmerkmal der "wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten 5 Jahre" für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum gesondert zu bestimmen ? Mangelt es an einer vertrauensschützenden Übergangsregelung für solche Anteile, die durch die Gesetzesänderung steuerverstrickt wurden ?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 17 Abs 1 S 1; EStG § 17 Abs 1 S 4; GG Art 14 Abs 1