Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 01.02.2005 |
Aktenzeichen: | IV 219/04 |
Schlagzeile: |
Tarifierung von sogenannten Quad-Fahrzeugen
Schlagworte: |
Quad-Fahrzeuge, Tarifierung, Zoll
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Auch Quads, die mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet sind, sind als Kraftwagen, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, in die Position 8703 einzureihen.
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.