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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 01.02.2005
Aktenzeichen: IV 219/04

Schlagzeile:

Tarifierung von sogenannten Quad-Fahrzeugen

Schlagworte:

Quad-Fahrzeuge, Tarifierung, Zoll

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Auch Quads, die mit einer Anhängervorrichtung ausgestattet sind, sind als Kraftwagen, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, in die Position 8703 einzureihen.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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