Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 11.01.2005 |
Aktenzeichen: | I 190/04 |
Schlagzeile: |
Grobes Verschulden bei nachträglicher Erklärung kindergeldrelevanter Tatsachen trotz ausdrücklicher Hinweise im Kindergeldmerkblatt
Schlagworte: |
Berichtigung, Grobes Verschulden, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht nimmt Stellung zu folgenden Fragen bei verspätetem Nachweis kindergeldrelevanter Tatsachen:
1. Grobes Verschulden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher Erklärung kindergeldrelevanter Tatsachen trotz ausdrücklicher Hinweise im Kindergeldmerkblatt, in Antragsformularen, Fragebögen und individuellen Schreiben der Familienkasse.
2. Nachweiserfordernisse für die Geltendmachung physischer oder psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen, die grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auszuschließen geeignet sein könnten.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.