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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 11.01.2005
Aktenzeichen: I 190/04

Schlagzeile:

Grobes Verschulden bei nachträglicher Erklärung kindergeldrelevanter Tatsachen trotz ausdrücklicher Hinweise im Kindergeldmerkblatt

Schlagworte:

Berichtigung, Grobes Verschulden, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht nimmt Stellung zu folgenden Fragen bei verspätetem Nachweis kindergeldrelevanter Tatsachen:
1. Grobes Verschulden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher Erklärung kindergeldrelevanter Tatsachen trotz ausdrücklicher Hinweise im Kindergeldmerkblatt, in Antragsformularen, Fragebögen und individuellen Schreiben der Familienkasse.
2. Nachweiserfordernisse für die Geltendmachung physischer oder psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen, die grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auszuschließen geeignet sein könnten.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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