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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 04.02.2005
Aktenzeichen: I 239/04

Schlagzeile:

Rückforderung von Kindergeld bei Weiterleitung an den Berechtigten ohne förmliche Empfangsbestätigung

Schlagworte:

Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Gegen den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO kann eine Weiterleitung des Kindergeldes an den Berechtigten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn die tatsächliche Weiterleitung zwar feststeht, der Berechtigte sich aber weigert, eine entsprechende Erklärung des nach der DA-FamEStG vorgesehenen Inhalts gegenüber der Familienkasse abzugeben.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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