Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 04.02.2005 |
Aktenzeichen: | I 239/04 |
Schlagzeile: |
Rückforderung von Kindergeld bei Weiterleitung an den Berechtigten ohne förmliche Empfangsbestätigung
Schlagworte: |
Kindergeld, Rückforderung, Weiterleitung
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Gegen den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO kann eine Weiterleitung des Kindergeldes an den Berechtigten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn die tatsächliche Weiterleitung zwar feststeht, der Berechtigte sich aber weigert, eine entsprechende Erklärung des nach der DA-FamEStG vorgesehenen Inhalts gegenüber der Familienkasse abzugeben.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.