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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 04.02.2005
Aktenzeichen: I 297/04

Schlagzeile:

Keine Verwirkung durch langjährige Aussetzung der Vollziehung

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Verwirkung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine Verwirkung des Steueranspruchs tritt auch bei langjähriger Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung nicht ein.

Ein (Folge)Bescheid ist nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids nicht zu ändern, wenn die nach Aufhebung wieder geltenden rechtlichen Feststellungen dem (Folge)Bescheid bereits vor Erlass des Grundlagenbescheids zugrunde gelegt waren, dieser also nicht Anlass einer Änderung des (Folge)Bescheides war.

Hinweis: Das Finanzgericht befaßt sich in seiner Entscheidung mit der Auslegung eines Klagebegehrens ohne konkreten Antrag.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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