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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.2005
Aktenzeichen: II R 54/03

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.2003
Aktenzeichen: 1 K 1936/03

Schlagzeile:

Keine Kettenschenkung bei fehlender Dispositionsmöglichkeit des Zwischengeschalteten

Schlagworte:

Gestaltungsmissbrauch, Grundbesitz, Schenkung, Schenkungsteuer, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Verträge mit Angehörigen

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Übertragen (Schwieger-)Eltern unter Mitwirkung ihres Kindes schenkweise Grundstückseigentum unmittelbar auf den Ehegatten ihres Kindes (Schwiegerkind), kann hierin auch dann kein schenkungsteuerrechtlich beachtlicher Durchgangserwerb des Kindes liegen, wenn die Zuwendung "auf Veranlassung des Kindes" erfolgen soll und als "ehebedingte Zuwendung" des Kindes bezeichnet wird. Eine Schenkung des Kindes an seinen Ehegatten kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht (gegen FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.1999, Az. 4 K 2011/98).

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