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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 19.04.2005
Aktenzeichen: 15/5307

Schlagzeile:

Erfahrungen mit der elektronischen Steuererklärung (Elster)

Schlagworte:

Elektronische Steuererklärung, Elster

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 15/5162 – zu Erfahrungen mit der elektronischen Steuererklärung.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Seit dem 1. Januar 2005 sind nach § 18 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes Umsatzsteuervoranmeldungen und nach § 41 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes Lohnsteueranmeldungen auf elektronischem Wege einzureichen. Dieses war ursprünglich als Erleichterung für die betroffenen Unternehmen und gleichzeitig als Entlastung für die Finanzämter gedacht. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Mittlerweile zeichnet sich in einigen Regionen allerdings eine andere Entwicklung ab. Die Finanzämter, wie z. B. in München oder Essen, bestehen mittlerweile auf einer Einreichung auf elektronischem Wege. Diese Vorgehensweise stellt zahlreiche Unternehmen vor Probleme, da die ELSTER-Software einseitig auf Windows-Umgebungen ausgerichtet wurde; entsprechende Angebote für Linux-Systeme fehlen. Gleichzeitig gibt es immer noch zahlreiche Unternehmen, die nicht über die technische Ausstattung für eine entsprechende Form der Steuererklärung verfügen und diese Investition auch nicht in absehbarer Zukunft tätigen können.

Vorbemerkung der Bundesregierung:
ELSTER ist das Verfahren der Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder zur elektronischen Übermittlung der für die Besteuerungsverfahren erheblichen Daten. ELSTER wird durch die Finanzverwaltungen der Länder arbeitsteilig entwickelt. ELSTER ist keine Software: Die Nutzung einer bestimmten Software oder eines bestimmten Betriebssystems wird nicht vorgegeben. Etwa 1 300 Softwarehersteller, darunter alle marktrelevanten Firmen, haben die im Rahmen des Projekts ELSTER zur Verfügung gestellten Programmschnittstellen bzw. Schnittstellen in ihre Steuerprogramme eingebunden.

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