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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 21.03.2004
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Zusammenfassung der Beschlüsse des ECOFIN- Rates vom 21. Januar 2003

Schlagworte:

ECOFIN- Rat, Kapitaleinkünfte, Zinsbesteuerung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Der ECOFIN- Rat konnte nach langen Verhandlungen, die hauptsächlich im alleinigen Kreis der Minister geführt wurden, politische Einigung zum Steuerpaket erzielen. Die förmliche Verabschiedung soll noch vor dem Europäischen Rat im März 2003 erfolgen. Das Einvernehmen war nur möglich, aufgrund intensiver deutsch-britischer Zusammenarbeit. Nur gemeinsam war es Bundesfinanzminister Eichel und Schatzkanzler Brown möglich, den oftmals ins Stocken geratenen Verhandlungen neue Impulse zu geben. Ferner muss gewürdigt werden, dass Österreich und Luxemburg essentielle nationale Interessen in den Hintergrund gestellt haben, um das Einvernehmen in diesem integrationspolitisch so wichtigen Vorhaben letztendlich zu ermöglichen.

Wesentliches Ergebnis der Schlussfolgerungen:

A. Zinsbesteuerung

1. Schweizer Angebot auf Einführung einer Quellensteuer wird mit folgender Staffelung akzeptiert:
1.1.2004 15 %
1.1.2007 20 %
1.1.2010 35 %.
Von den Einnahmen werden 75 % an EU-Ansässigkeitsstaat des Anlegers überwiesen. Gleichlautende Vereinbarungen müssen auch mit Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra geschlossen werden.

2. Österreich, Belgien und Luxemburg erheben gleich hohe Quellensteuern mit gleicher Zeitstaffel. Die übrigen 12 Mitgliedstaaten führen ab 1.1.2004 einen automatischen Informationsaustausch ein.

3. Das Inkrafttreten der so überarbeiteten Zinsrichtlinie zum 1.1.2004 ist davon abhängig, dass die genannten Drittstaaten sowie die abhängigen und assoziierten Gebiete die von ihnen übernommenen Verpflichtungen zum 1.1.2004 umgesetzt haben.

4. Wenn die EU mit Schweiz, Andorra, San Marino, Monaco und Lichtenstein ein Abkommen über Informationsaustausch auf Ersuchen nach OECD-Standard 2002 abschlisst, gehen Österreich, Belgien und Luxemburg zum automatischen Informationsaustausch über.

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