Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.03.2005 |
Aktenzeichen: | V R 29/03 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.04.2003 |
Aktenzeichen: | 6 K 5692/01 |
Schlagzeile: |
Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können umsatzsteuerrechtlich selbständig sein
Schlagworte: |
Geschäftsführer, Selbständige Tätigkeit, Umsatzsteuer, Unternehmer, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung).