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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.2005
Aktenzeichen: V R 29/03

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.04.2003
Aktenzeichen: 6 K 5692/01

Schlagzeile:

Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können umsatzsteuerrechtlich selbständig sein

Schlagworte:

Geschäftsführer, Selbständige Tätigkeit, Umsatzsteuer, Unternehmer, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung).

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