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Quelle:

Bundesgerichtshof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.04.2005
Aktenzeichen: XII ZR 225/03

Schlagzeile:

Bei einer Mietminderung sind Nebenkosten mit einzubeziehen

Schlagworte:

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Nebenkosten

Wichtig für:

Mieter, Vermieter

Kurzkommentar:

Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.

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