Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.04.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 139/02 |
Schlagzeile: |
Schätzung der unternehmerischen und der privaten Nutzung mehrerer hochwertiger Kfz eines Einzelunternehmers zu Zwecken der Umsatzsteuer
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regel-Vermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, besteht nicht (gegen BMF-Schreiben vom 29. Mai 2000, Az: IV D 1 - S 7303 b - 4/00).
Bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten zu Zwecken der Umsatzsteuer, kommt die 1%-Regel grundsätzlich nicht zur Anwendung. Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte Kfz im Unternehmensvermögen, so ist - soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist - davon auszugehen, dass alle Kfz auch privat genutzt werden.