Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 30.05.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 6 - S 7160 a - 34/05 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten bei der Umsatzsteuer
Schlagworte: |
Kredit, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Vermittlung
Wichtig für: |
Banken
Kurzkommentar: |
Mit dem BMF-Schreiben wird die im BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 7160 a - 26/04) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung um ein halbes Jahr verlängert.
Es ist nach dem BMF-Schreiben nicht zu beanstanden, wenn vor dem 1. Januar 2006 erbrachte Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG - bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen - als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH im Urteil vom 9. Oktober 2003 geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.