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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 11.05.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen

Schlagworte:

Kfz-Steuer, Nachrüstung

Wichtig für:

Autofahrer

Kurzkommentar:

Mit dem Gesetz ergreift die Bundesregierung die Initiative, um die von Diesel-Kraftfahrzeugen ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu verringern. Über die Kraftfahrzeugsteuer, die eine Ländersteuer ist, sollen Anreize für den Kauf oder die Nachrüstung von Diesel-Pkw geschaffen werden, deren Motoren deutlich weniger Partikelmasse ausstoßen und so vor allem in Ballungsgebieten zur Verminderung der Feinstaubbelastung beitragen.

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor,
- neue Pkw, die in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 erstmals zugelassen werden und den anspruchsvollen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten, in Höhe von 350 Euro befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien;
- neue Pkw, die ab 1. Januar 2008 erstmals zugelassen werden und den Partikelgrenzwert von 0,005 g/km nicht einhalten, mit einem einmaligen Zuschlag von 20 % der Jahressteuer zusätzlich zu belasten;
- im Verkehr befindliche Pkw, die vor dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen und vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2007 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, in Höhe von 250 Euro befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien.

Die Steuerbefreiungen werden an die jeweiligen Fahrzeuge geknüpft sein und für Pkw, die noch in diesem Jahr erstmals zugelassen oder nachgerüstet werden, am 1. Januar 2006 beginnen. Die Anforderungen an die Partikelminderungstechnik wird die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regeln.

Ungeachtet der Diskussion anderer Varianten wie Bonus-Malus-Regelungen, Beschränkung der Förderung auf Nachrüstfälle und Zuschüsse stellt die vorgeschlagene Lösung den schnellstwirkenden Weg dar, um zu einer nachhaltigen Reduktion der Partikelemissionen des Straßenverkehrs zu kommen.

Das Fördervolumen beträgt insgesamt rd. 1,2 Mrd. Euro.
Sollte sich der Bestand an Diesel-Pkw – wie in der Vergangenheit – weiter erhöhen, ist das erwartete Fördervolumen geringer als die aus der Zunahme der Zahl von Pkw mit Dieselmotor resultierenden höheren Kraftfahrzeugsteuereinnahmen der Länder. Damit ist die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung besonders partikelreduzierter Pkw für die Länderhaushalte mindestens aufkommensneutral.

Das Gesetz soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates und der Genehmigung durch die Europäische Kommission - am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

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