Quelle: |
Bundesregierung |
Art des Dokuments: | Gesetzentwurf |
Datum: | 02.02.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Neuregelungen für Wertpapierprospekte verabschiedet (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)
Schlagworte: |
EU-Prospektrichtlinie, Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Wertpapierprospekt
Wichtig für: |
Banken
Kurzkommentar: |
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2005 dem am 2. Februar 2005 von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zum Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz zugestimmt. Damit kommt der EU-Pass für Wertpapiere kommt zum 1. Juli 2005.
Hintergrund: Der deutsche Gesetzgeber hat als einer der Ersten in Europa die EU-Prospektrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Das Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz schafft einen Europäischen Pass für Wertpapiere. Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligte Prospekt für Wertpapiere wird ab 1. Juli 2005 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anerkennung finden. Die Zersplitterung der Zuständigkeiten wird beseitigt. Bürokratische Mehrfachprüfungen der Prospekte entfallen.
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist mit folgenden Ergänzungen bestätigt worden:
- Deutsche Emittenten können wählen, ob sie einen Prospekt in deutscher oder in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache erstellen wollen.
- Die vereinfachte Zulassung von Schuldverschreibungen im Wege der Rahmenzulassung und die marktgerechte Preisbildung beim so genannten Book-Building-Verfahren bleiben erhalten.
- Die Gültigkeitsdauer der Prospekte und das Ende der Nachtragspflicht zu diesen Prospekten sind klargestellt.