Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.07.1995 |
Aktenzeichen: | VI R 17/95 |
Schlagzeile: |
Bei Ehepaaren, die beide berufstätig sind, ist bei einem Umzug die Zeitersparnis für jeden Ehegatten getrennt zu prüfen
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Bei der Abgrenzung, ob die Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig arbeitstäglich um insgesamt mindestens eine Stunde verkürzen, sind die Fahrzeitersparnisse der Ehegatten nicht zusammenzurechnen.