Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.08.1995 |
Aktenzeichen: | IV R 27/94 |
Schlagzeile: |
Maklerkosten sind bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus sind die gezahlten Maklergebühren auch insoweit keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben, als sie bei Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären.