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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.08.1995 |
| Aktenzeichen: | IV R 27/94 |
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Schlagzeile: |
Maklerkosten sind bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus nicht als Werbungskosten abzugsfähig
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Schlagworte: |
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus sind die gezahlten Maklergebühren auch insoweit keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben, als sie bei Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären.

