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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.08.1995
Aktenzeichen: IV R 27/94

Schlagzeile:

Maklerkosten sind bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus nicht als Werbungskosten abzugsfähig

Schlagworte:

Maklergebühr, Umzugskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein neu erworbenes Einfamilienhaus sind die gezahlten Maklergebühren auch insoweit keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben, als sie bei Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären.

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