Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.04.2005 |
Aktenzeichen: | 8 K 3815/01 G,F |
Schlagzeile: |
Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen zur Mehrmütterorganschaft
Schlagworte: |
Gesetzesänderung, Gewerbesteuer, Mehrmütterorganschaft, Rückwirkung, Unternehmenssteuerfortenwicklungsgesetz
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 55/05 (Aufnahme in die Datenbank am 19.1.2006) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Begegnet die Anwendung der gesetzlichen Neuregelungen zur Mehrmütterorganschaft durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, mit denen der Rechtszustand für die gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft vor den BFH-Urteilen vom 9.6.1999 (I R 37/98 und I R 43/97, BStBl II 2000, 695) wiederhergestellt wurde, für die Veranlagungszeiträume 2000 und früher verfassungsrechtlichen Bedenken?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 14 Abs 2; GewStG § 36 Abs 2; GG Art 20 Abs 3; UntStFG
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 5.4.2005 (8 K 3815/01 G,F)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren 1 BvR 1416/06 ausgesetzt (Beschluss vom 23. Oktober 2006).