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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2005
Aktenzeichen: 12 K 3837/02 E, G

Schlagzeile:

Teilentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen (Betriebsgesellschaft) an Angehörige

Schlagworte:

Angehörige, Betriebsaufspaltung, Betriebsvermögen, Entnahmegewinn, GmbH-Anteil

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 17/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Wurde aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen (Betriebsgesellschaft) an Angehörige (Brüder / Sohn) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert und dem Nominalwert ein Entnahmegewinn im Besitzeinzelunternehmen erzielt oder befanden sich die Geschäftsanteile zum Zeitpunkt des Verkaufs / der Übertragung nicht im Betriebsvermögen (aufgrund der abgeschlossenen Verträge maßgeblicher Zeitpunkt für die Veräußerung während des Stadiums der neu errichteten GmbH und ihrer Vorgesellschaft)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 4 Abs 1 S 2; AO § 39 Abs 2 Nr 1; BGB § 133; BGB § 163

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