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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 20.06.2005
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2134 - 17/05

Schlagzeile:

Ertragsteuerliche Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrages oder eines Prepaid-Vertrages gewährten Vergünstigungen

Schlagworte:

Mobilfunk, Prepaid-Vertrag, Telekommunikation

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die ertragsteuerliche Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluss eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrages (MFDLV) oder eines Prepaid-Vertrages gewährten Vergünstigungen.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

I. Mobilfunkdienstleistungsverträge (MFDLV)
1. Sachverhalt
2. Ertragsteuerliche Beurteilung des Vertragsverhältnisses
3. Verbilligte Überlassung von Mobilfunktelefonen
4. Gewährung monatlicher Vergünstigungen
5. Gewährung einmaliger Vergünstigungen
6. Vertragsverhältnis Mobilfunknetzbetreiber und Service-Provider
7. Behandlung beim Leistungsempfänger (Kunde)

II. Prepaid-Verträge
1. Sachverhalt
2. Vertragsverhältnis und steuerliche Behandlung beim Telekommunikationsunternehmen

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