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Quelle:

Eidgenössische Steuerverwaltung
Art des Dokuments: Leitfaden
Datum: 24.06.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Anweisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur EU-Zinsbesteuerung

Schlagworte:

EU-Zinsbesteuerung, Kapitaleinkünfte

Wichtig für:

Banken, Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die sog. Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur EU-Zinsbesteuerung befasst sich insbesondere mit dem sog. Steuerrückbehalt und freiwilligen Meldungen.

In der Vorbemerkung zur Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur EU-Zinsbesteuerung heißt es:
Diese Wegleitung zum Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EG und dem zugehörigen Bundesgesetz weist Besonderheiten auf, namentlich was den Prozess ihres Zustandekommens betrifft. Während Wegleitungen der Eidg. Steuerverwaltung üblicherweise eine autonome Interpretation der gesetzlichen Grundlagen darstellen, ist dies bei der Zinsbesteuerung nicht uneingeschränkt der Fall. Einerseits trägt diese Wegleitung politischen und technischen Entwicklungen in der EU und in deren Mitgliedstaaten Rechnung. Andrerseits bedurfte sie der Abstimmung mit der EU-Kommission. Aus diesen Gründen ist es erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich die definitive Fassung zu erlassen und es mussten noch gewisse Anpassungen vorgenommen werden, die beim Erlass des 2. Entwurfes noch nicht absehbar waren.

Die EU-Kommission wird in den kommenden Monaten sämtliche Ausführungsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten und deren abhängigen und assoziierten Territorien sowie in den übrigen Drittstaaten analysieren und auf deren Gleichwertigkeit überprüfen. Aus dieser Analyse kann sich weiterer Anpassungsbedarf für diese Wegleitung ergeben. Änderungen der vorliegenden Wegleitung werden jedoch frühestens im Verlauf des Jahres 2006 erfolgen und den Zahlstellen wird genügend Zeit für allfällige Anpassungen eingeräumt werden.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung
- Zweck
- Sachlicher Geltungsbereich
- Zeitlicher Geltungsbereich
- Anwendbares Recht

II. Die Zahlstelle
- Begriff
- Registrierung
- Buchführung
- Aufgaben

III. Die betroffene Person
- Nutzungsberechtigter Zinsempfänger
- Abgrenzung natürliche Person / juristische Person
- Ansässigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat
-- Mitgliedstaaten der EU ("EU-Raum")
-- Nichtmitgliedstaaten
- Identität und Ansässigkeit
-- Grundsätze
-- Wohnsitzbescheinigung
-- Sonderfälle
- Nutzungsberechtigung: Vertragspartei ist natürliche Person
-- Grundsatz
--- Ausnahme: Vertragspartei wird aktiv
--- Ausnahme: Zahlstelle muss aktiv werden
-- Fehlende Identität zwischen Vertragspartei und wirtschaftlich Berechtigtem
-- Nutzniessung
-- Treuhand
- Nutzungsberechtigung: Vertragspartei ist juristische Person
- Sonderbestimmungen für Trusts (Trustee ist Vertragspartei)
- Schaltergeschäft (Tafelgeschäft)

IV. Der Zins
- Grundsatz: Zins
-- Direkte Zinsen
-- Indirekte Zinsen
- Abgrenzung: Keine Zinsen
- Ausnahmen gemäss Abkommen
-- Schweizer Schuldner
-- Privatdarlehen
-- Besitzstandswahrung ("Grandfathering")
-- Verzugszinsen
-- Schweizerische Anlagefonds ohne Bankenerklärungsverfahren ("Affidavit")
-- Anlagefonds: Geringfügigkeitsregeln
- Vorbelastungen
- Anlagefonds
-- Kategorien
-- EU-Fonds
-- Schweizerische Anlagefonds
-- Drittfonds
-- Kapitalgewinn- und dividendenorientierte Fonds
-- Geringfügigkeitsregeln
-- Anlagepolitik
-- Aktiven-Test
-- Sonderbestimmung für die Anfangsphase
-- Neu aufgelegte Fonds
-- Abrechnungsspezifische Bestimmungen
- Bemessungsgrundlage bei direkten Zinsen
--Grundsätze
-- Ausbezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen
-- Marchzinsen auf periodischen Zinsen
-- Aufgelaufene oder kapitalisierte Zinsen bei reinen Diskontpapieren
-- Aufgelaufene oder kapitalisierte Zinsen bei gemischten Diskontpapieren
-- Reorganisationen und Umtausch
- Bemessungsgrundlage bei indirekten Zinsen (Anlagefonds)
-- Ausschüttungen
-- Erträge bei Verkauf, Rückzahlung oder Einlösung
- Behandlung der Derivate und der zusammengesetzten bzw. strukturierten Finanzinstrumente
-- Derivate im engeren Sinn
-- Options- und Wandelanleihen
-- Instrumente mit Kapitalschutz
-- Zertifikate
-- Zertifikate auf Aktienindices oder Aktienbaskets
-- Zertifikate auf Obligationenindices oder Obligationenbaskets
-- Zertifikate auf Fondsindices oder Fondsbaskets
-- Gemischte Zertifikate
-- Zertifikate auf Metalle, Commodities, Währungen, Wechselkurse und dergleichen
-- Reverse Convertibles
-- Strukturierte Kredit- und Schadenderivate
-- Low Exercise Price Options (LEPO)
--- Im Allgemeinen
--- LEPOs auf Obligationen und Anlagefondsanteile
--- Securities Lending
--- Repo-Transaktionen
--- Swaps
- Abwicklungstechnische Aspekte
-- Bestandesführung
-- Lieferung ohne Zahlung (LOZ)
--Nachweis des Erwerbszeitpunkts bzw. des Erwerbspreises
- Produkteklassifizierung - Verantwortlichkeit

V. Der Rückbehalt

VI. Die Meldung

Anhang A: Anerkannte Datenlieferanten
Anhang B: Formular Rückbehalt
Anhang C: Formular Meldung

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