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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.03.1990
Aktenzeichen: X R 160/88

Schlagzeile:

Ausschluss von Ferien- oder Wochenendwohnungen bei der Eigenheimförderung

Schlagworte:

Ferienwohnung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Ferien- oder Wochenendwohnungen sind von der Eigenheimförderung ausgeschlossen, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

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