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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.1995
Aktenzeichen: X R 140/93

Schlagzeile:

Keine Eigenheimförderung für Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet

Schlagworte:

Eigenheimförderung, Ferienwohnung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i. S. von § 10 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind bei der Eigenheimförderung nicht begünstigt. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die zuständige Baurechtsbehörde aufgrund einer Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes die dauernde Nutzung genehmigt hat (Fortführung des BFH-Urteils vom 28. März 1990, X R 160/88).

Die stillschweigende Zustimmung der Gemeinde zum dauernden Bewohnen (z. B. durch Anmeldung mit erstem Wohnsitz) reicht nicht aus. Die Eigenheimzulage ist in diesem Fall auch ausgeschlossen, wenn diese Wohnung die einzige Wohnung des Anspruchsberechtigten ist.

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