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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.11.1993
Aktenzeichen: IV R 37/93

Schlagzeile:

Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem mehrwöchigen Aufenthalt in der eigenen, sonst gewerblich genutzten Ferienwohnung

Schlagworte:

Fahrtkosten, Ferienwohnung, Verpflegungsmehraufwand

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem mehrwöchigen Aufenthalt in der eigenen, sonst gewerblich genutzten Ferienwohnung sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dargelegt und nachgewiesen ist, daß der Aufenthalt während der normalen Arbeitszeit vollständig mit Arbeiten für die Wohnung ausgefüllt war.

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