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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.02.2005
Aktenzeichen: II R 31/03

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2003
Aktenzeichen: 13 K 84/97

Schlagzeile:

Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung eines Darlehens in eine Schenkung erst nach Abschluss des Kaufvertrags

Schlagworte:

Darlehensvertrag, Geldschenkung, Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkungsteuer, Umwandlung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus

2. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt.

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