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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2005
Aktenzeichen: III R 45/03

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.05.2003
Aktenzeichen: 5 K 1853/01

Schlagzeile:

Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Schlagworte:

Amtsarzt, Attest, Außergewöhnliche Belastung, Unterbringungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist.

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