Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.05.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 40/04 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.07.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 4370/03 |
Schlagzeile: |
Höhere Kosten für die tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anstelle der Entfernungspauschale abziehbar
Schlagworte: |
Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Öffentliche Verkehrsmittel, Vergleichsberechnung
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Autofahrer, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Arbeitnehmer kann für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die höheren Aufwendungen für die an einzelnen Tagen benutzten öffentlichen Verkehrsmittel auch dann in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, wenn er für die übrigen Arbeitstage die Entfernungspauschale geltend macht.