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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.04.2005
Aktenzeichen: V R 5/04

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.09.2003
Aktenzeichen: IV 966/02

Schlagzeile:

Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

Schlagworte:

Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Sondervorauszahlung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden.

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