Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.04.2005 |
Aktenzeichen: | V R 5/04 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.09.2003 |
Aktenzeichen: | IV 966/02 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren
Schlagworte: |
Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Sondervorauszahlung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden.