Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2005
Aktenzeichen: V R 45/02

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.09.2002
Aktenzeichen: II 168/01

Schlagzeile:

Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann

Schlagworte:

Geschäftsveräußerung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Wegerecht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG setzt voraus, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.

2. Zu den dinglichen Nutzungsrechten, deren Bestellung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, gehört die Grunddienstbarkeit i.S. der §§ 1018 ff. BGB, wenn der Nutzungsberechtigte - vergleichbar einem Eigentümer - Unbefugte von der Nutzung ausschließen kann.

zur Suche nach Steuer-Urteilen