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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.03.2005
Aktenzeichen: V R 54/04

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.09.2004
Aktenzeichen: 8 K 3895/02

Schlagzeile:

Leistungen eines Ernährungsberaters im Rahmen einer medizinischen Behandlung sind umsatzsteuerfrei

Schlagworte:

Ernährungsberater, Ernährungsberatung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) Ernährungsberatungen durch, sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit.

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