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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2004
Aktenzeichen: 7 K 244/01

Schlagzeile:

Bildung von Rückstellungen für die Pflicht zur Rücknahme von Altbatterien

Schlagworte:

Entsorgung, Rückstellung, Verbindlichkeit, Verpflichtung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Unternehmen, die sich in ihren Produktlisten und Preislisten zur Rücknahme von Altbatterien verpflichten, können für die damit zusammenhängenden Kosten eine Rückstellung in der Bilanz bilden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen I R 53/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind werbewirksame Aussagen in den jeweiligen Produktlisten und Preislisten rechtlich bereits so bindend, dass sie ungewisse Verbindlichkeiten (Rückstellungen für die Entsorgung von Altbatterien) begründen können?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 1; EStG § 5 Abs 1 S 1; HGB § 249

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