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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.2004
Aktenzeichen: I R 55/03

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.2003
Aktenzeichen: 9 K 4810/00 K

Schlagzeile:

Kein Gestaltungsmissbrauch bei Zwischenschaltung einer niederländischen Gesellschaft bei Immobilieninvestition in Deutschland

Schlagworte:

Außensteuerrecht, Beschränkte Steuerpflicht, Gestaltungsmissbrauch, Vermietung, Zurechnung, Zwischengesellschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Es liegt kein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) vor, wenn eine niederländische Kapitalgesellschaft bei der Vermietung von inländischen Immobilien eine im Inland tätige Gesellschaft ausländischen Rechts zwischenschaltet, die fast ausschließlich mit Fremdkapital ausgestattet sind. Die Vermietungseinkünfte sind daher nicht im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht der niederländi-schen Kapitalgesellschaft zuzurechnen.

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