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Quelle:

Bundesverfassungsgericht
Art des Dokuments: Pressemitteilung
Datum: 27.07.2005
Aktenzeichen: 68/2005

Schlagzeile:

Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung sind nichtig

Schlagworte:

Telefonüberwachung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Pressemitteilung nimmt ausführlich Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2005 (Aktenzeichen 1 BvR 668/04).

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