Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2005
Aktenzeichen: III R 10/03

Vorinstanz:

FG Sachsen-Anhalt
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.06.2001
Aktenzeichen: 1 K 793/98

Schlagzeile:

Änderung eines vorläufig festgesetzten Investitionszulagenbescheids anhand der zum Änderungszeitpunkt geltenden Rechtslage

Schlagworte:

Änderung, Investitionszulage, Nichtigkeit, Rückwirkung, Vorläufigkeitsvermerk

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

1. Setzt das Finanzamt die Investitionszulage im Hinblick auf den noch nicht feststehenden Abschlusszeitpunkt der Investition vorläufig fest, hat es bei der endgültigen Festsetzung zwischenzeitliche, die vorläufige Festsetzung betreffende Gesetzesänderungen (Verkürzung des Investitionszeitraums) zu berücksichtigen.

2. Wird der gesetzliche Investitionszeitraum verlängert, nachdem der Investor die Investitionsentscheidung getroffen und den Antrag auf Investitionszulage gestellt hat, die Verlängerung aber vor der endgültigen Festsetzung der Investitionszulage aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen wieder rückgängig gemacht, verletzt diese rückwirkende Gesetzesänderung jedenfalls dann kein von Verfassungs wegen geschütztes Vertrauen des Investors, wenn er im Hinblick auf die ursprüngliche Verlängerung des Investitionszeitraums seine Disposition nicht geändert hat.

Wichtiger Hinweis: Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 60/06 ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil anhängig.
Änderung eines vorläufig festgesetzten Investitionszulagenbescheids anhand der zum Änderungszeitpunkt geltenden Rechtslage
AO § 119 Abs 1; AO § 125 Abs 1; AO § 165 Abs 1; AO § 165 Abs 2; GG Art 20 Abs 3; InvZulG § 3 S 1 Nr 3 Buchst a
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 21.4.2005 (III R 10/03)

zur Suche nach Steuer-Urteilen