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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.10.2004
Aktenzeichen: VII R 7/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2003
Aktenzeichen: 14 K 603/03

Schlagzeile:

Steuerbescheid und Haftungsbescheid stehen nicht in dem Verhältnis von Grundlagenbescheid und Folgebescheid zueinander

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung, Geschäftsführerhaftung, Grundlagenbescheid, Haftungsbescheid, Steuerbescheid, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Dem nach § 191 Abs. 3 Satz 4 AO 1977 auf Haftungsbescheide sinngemäß anzuwendenden § 171 Abs. 10 AO 1977 kann nicht entnommen werden, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid gehemmt ist, soweit und solange in offener Festsetzungsfrist der Steuerbescheid hinsichtlich der Steuer, für die gehaftet wird, noch zulässig ergehen kann.

Steuer- und Haftungsbescheid stehen nicht in dem Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid zueinander.

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