Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2005
Aktenzeichen: VII R 44/02

Vorinstanz:

FG Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.05.2002
Aktenzeichen: 3 K 680/01

Schlagzeile:

Vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine

Schlagworte:

Beförderung, Kabotageverbot, Vorübergehende Verwendung, Zollrecht, Zweckwidrige Verwendung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft stellt einen unzulässigen Binnentransport dar. Dies gilt auch dann, wenn der Ort, an dem der Auflieger ursprünglich mit Waren beladen wurde, oder der Ort, an dem die Waren letztlich aus dem Auflieger entladen werden, außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft belegen ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. Dezember 2004 Rs. C-272/03).

Allein die Absicht, eine Sattelzugmaschine, die ohne Auflieger in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt wird, im Zollgebiet der Gemeinschaft zur Durchführung eines unzulässigen Binnentransportes zu verwenden, führt nicht dazu, dass die Sattelzugmaschine als vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht gilt.

zur Suche nach Steuer-Urteilen