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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2005
Aktenzeichen: XI R 63/00

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2000
Aktenzeichen: 3 K 4142/97

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Kosten für hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei Ehegatten mit nur einem Kind bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit des einen Ehegatten

Schlagworte:

Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, Hilflosigkeit, Sonderausgaben, Verfassungsmäßigkeit

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Auch Verheiratete mit nur einem Kind können Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG als Sonderausgaben dann abziehen, wenn einer der Ehegatten selbst hilfsbedürftig ist.

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