Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.02.2005 |
Aktenzeichen: | XI R 63/00 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.07.2000 |
Aktenzeichen: | 3 K 4142/97 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung von Kosten für hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei Ehegatten mit nur einem Kind bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit des einen Ehegatten
Schlagworte: |
Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, Hilflosigkeit, Sonderausgaben, Verfassungsmäßigkeit
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Auch Verheiratete mit nur einem Kind können Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG als Sonderausgaben dann abziehen, wenn einer der Ehegatten selbst hilfsbedürftig ist.