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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.08.2005
Aktenzeichen: IV A 5 - S 7124 - 8/05

Schlagzeile:

Umsatzsteuer bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende sonstige Leistungen

Schlagworte:

Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Durch Art. 5 Nr. 1 bis 4, 6 und 10 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG) vom 09.12.2004 wurde § 3g UStG eingefügt und die §§ 3, 3a, 5 und 13b UStG geändert. Die Rechtsänderungen sind nach Art. 22 Abs. 5 des EURLUmsG mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft getreten. Dadurch wird die Richtlinie 2003/92/EG vom 07.10.2003 (ABl. EG 2003 Nr. L 260 S. 8) in nationales Recht umgesetzt.

Das Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums regelt die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität sowie der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität (§ 3g UStG)
2. Innergemeinschaftlicher Erwerb, innergemeinschaftliches Verbringen sowie Einfuhr von Gas oder Elektrizität (§ 3g Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 6 UStG)
3. Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsnetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder die Verteilung über diese Netze sowie damit unmittelbar zusammenhängende sonstige Leistungen (§ 3a Abs. 4 Nr. 15 UStG)
4. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 2 Satz 1 UStG)
5. Bemessungsgrundlage
6. Behandlung bestimmter Fälle von grenzüberschreitenden Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder Elektrizität bis zum 31. Dezember 2004

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