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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.06.2005
Aktenzeichen: 10 K 2325/04

Schlagzeile:

Einordnung von Darlehenskonten im Rahmen des sog. "Vierkontenmodells" als Kapitalkonten

Schlagworte:

Darlehen, Eigenkapital, Finanzierung, Kapital, Kommanditist, Verlust

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IV R 46/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind Darlehenskonten der Kommanditisten im Rahmen eines sog. Vierkontenmodells als Kapitalkonto i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zu qualifizieren, weil lt. Gesellschaftsvertrag die Entnahme vom Darlehenskonto eines entsprechenden mehrheitlichen Gesellschafterbeschlusses bedarf, weitere Gesellschafterdarlehen auf einem gesonderten Darlehenskonto erfasst wurden und das Darlehenskonto in die Berechnung des Abfindungsguthaben miteinbezogen wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15a Abs 1 S 1; EStG § 15a Abs 4

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