Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.09.2003 |
Aktenzeichen: | 10 K 3793/01 F |
Schlagzeile: |
Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen Hilfsgeschäft und gewerblichen Grundstücks-handel
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Hilfsgeschäft, Landwirtschaft
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 34/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Stellt sich die Veräußerung von drei unbebauten Grundstücksparzellen, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten, als ein gewerblicher Grundstückshandel dar, wenn der Landwirt über die Parzellierung der Flächen hinausgehende Aktivitäten (hier: Bauvoranfrage und Grundstückstausch) entfaltet?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13; EStG § 15; EStG § 13a