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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.09.2003
Aktenzeichen: 10 K 3793/01 F

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen Hilfsgeschäft und gewerblichen Grundstücks-handel

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Hilfsgeschäft, Landwirtschaft

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 34/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Stellt sich die Veräußerung von drei unbebauten Grundstücksparzellen, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten, als ein gewerblicher Grundstückshandel dar, wenn der Landwirt über die Parzellierung der Flächen hinausgehende Aktivitäten (hier: Bauvoranfrage und Grundstückstausch) entfaltet?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 13; EStG § 15; EStG § 13a

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