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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.06.2004
Aktenzeichen: 3 K 3390/98

Schlagzeile:

Zurechnung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im Rahmen der großen Übergangsregelung bei geschiedenen Eheleuten

Schlagworte:

Abgeordnetenbezüge, Ehegatten, Scheidung, Trennung, Übergangsregelung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IX R 23/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
1. Große Übergangsregelung bei geschiedenen Eheleuten – Kann nach Übertragung des der Ehefrau gehörenden Miteigentumsanteils an einer gemeinsam genutzten Wohnung auf den Ehemann der nunmehrige Alleineigentümer-Ehegatte die Nutzungswertbesteuerung gemäß der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes auch dann in vollem Umfang fortführen, wenn er die Wohnung aufgrund Trennung/Scheidung nunmehr alleine nutzt? Anwendung des vom Kläger gegen das Finanzamt für das Jahr 1988 erstrittenen BFH-Urteils vom 22.04.1997, IX R 73/94 (BFH/NV 1997, 653) auf die Streitjahre 1994 bis 1996 nach den Grundsätzen von Treu und Glauben?
2. Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Abgeordnetenbezüge – Steuerfreistellung von 1/3 der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 9a EStG im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Abgeordnetenbezüge nach § 3 Nr. 12 EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 52 Abs 21; EStG § 9a; GG Art 6; GG Art 3; BGB § 242

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