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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.04.2005
Aktenzeichen: X R 53/04

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2003
Aktenzeichen: 1 K 186/98

Schlagzeile:

Abschreibungs-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von drei Jahren nach einer steuerfreien Entnahme

Schlagworte:

Abschreibung, Betriebsvermögen, Bilanzierung, Einlage, Entnahme

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wird eine Wohnung, die zum land und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört hat und die gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 4 und 6 EStG i.d.F. von 1987 bis 1998 als entnommen gilt, innerhalb von drei Jahren nach der Entnahme in ein Betriebsvermögen eingelegt, bestimmt sich die Abschreibungs-Bemessungsgrundlage nach dem Einlagewert. Dies ist (höchstens) der Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme abzüglich der nach der Entnahme in Anspruch genommenen Abschreibung (AfA).

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