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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.07.2005
Aktenzeichen: XI R 15/04

Vorinstanz:

FG Saarland
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.01.2004
Aktenzeichen: 1 K 452/02

Schlagzeile:

Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

Schlagworte:

Beschwerde, Gegenvorstellung, Klagerücknahme, Verfahrensrecht, Wirksamkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Die Zurücknahme einer Klage ist unwirksam, wenn sie durch den nicht zutreffenden Hinweis des Vorsitzenden Richters des Finanzgerichts veranlasst worden ist, dass die Klage unzulässig sei. Dies gilt auch, wenn die Klagerücknahme von einem rechtskundigen Prozessbevollmächtigten erklärt worden ist.

2. Macht der Kläger mit der Beschwerde gegen den zwischenzeitlich ergangenen Einstellungsbeschluss des Finanzgerichts die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend, ist darin ein Antrag auf Fortsetzung des Klageverfahrens zu sehen.

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