Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.07.2005 |
Aktenzeichen: | VI R 165/01 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.10.2001 |
Aktenzeichen: | VI 108/00 |
Schlagzeile: |
Zuführung einer Versorgungsrückstellung führt noch nicht zu Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitnehmerbeitrag, Arbeitslohn, Doppelbesteuerung, Entgeltumwandlung, Versorgungsausgaben, Zufluss
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
1. Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers aus eigenem Recht anfechten, soweit sie ihn betrifft (Anschluss an das Urteil des BFH vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 179, 91, BStBl II 1996, 87).
2. Behält der Arbeitgeber einen Beitrag vom Arbeitslohn ein und führt ihn einer Versorgungsrückstellung zu, fließt dem Arbeitnehmer (noch) kein Arbeitslohn zu.
- Gegenstand des Verfahrens: keine Übereinstimmung von Einkommensteuerbescheid des Arbeitnehmers und Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers