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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.07.2005
Aktenzeichen: VI R 165/01

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.10.2001
Aktenzeichen: VI 108/00

Schlagzeile:

Zuführung einer Versorgungsrückstellung führt noch nicht zu Arbeitslohn

Schlagworte:

Arbeitnehmerbeitrag, Arbeitslohn, Doppelbesteuerung, Entgeltumwandlung, Versorgungsausgaben, Zufluss

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

1. Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers aus eigenem Recht anfechten, soweit sie ihn betrifft (Anschluss an das Urteil des BFH vom 12. Oktober 1995 I R 39/95, BFHE 179, 91, BStBl II 1996, 87).

2. Behält der Arbeitgeber einen Beitrag vom Arbeitslohn ein und führt ihn einer Versorgungsrückstellung zu, fließt dem Arbeitnehmer (noch) kein Arbeitslohn zu.

- Gegenstand des Verfahrens: keine Übereinstimmung von Einkommensteuerbescheid des Arbeitnehmers und Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers

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