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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2005
Aktenzeichen: VIII R 100/02

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2002
Aktenzeichen: 14 K 53/02

Schlagzeile:

Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid innerhalb der Karenzzeit ergangen ist

Schlagworte:

Anrechnung, Ausländische Steuer, Kapitaleinkünfte, Nachzahlung, Steuerabzug, Verzinsung, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Wurden bei der erstmaligen Steuerfestsetzung keine Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen festgesetzt, weil die Frist des § 233a Abs. 2 AO 1977 noch nicht abgelaufen war, so sind nach einer Änderung der Steuerfestsetzung Zinsen auf der Grundlage des Unterschieds zwischen dem neuen und dem früheren Soll gemäß § 233a Abs. 5 Satz 2 AO 1977 zu berechnen.

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