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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum:
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Länderübersicht zur EU-Zinsrichtlinie (Stand August 2005)

Schlagworte:

EU-Zinsrichtlinie

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die Übersicht aktualisiert, welche Länder Auskünfte von Deutschland erhalten bzw. nach Deutschland erteilen und welche Länder vom Quellensteuerabzug Gebrauch machen bzw. Abstand nehmen. Die aktualisierte Aufstellung hat den Stand August 2005

Hintergrund: Mit Verspätung ist zum 1. Juli 2005 die sog. EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten, die einen umfangreichen Informationsaustausch zwischen allen 25 Mitgliedstaaten der EU – darunter auch Deutschland - vorsieht. Die Mitgliedstaaten informieren sich gegenseitig über die Zinszahlungen, die ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger erhalten hat. Das automatisierte Auskunftsverfahren verbessert die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden im Bereich der Kapitaleinkünfte deutlich.

Die EU-Zinsrichtlinie sieht vor, dass 22 EU-Staaten – so auch Deutschland - Kontrollmitteilungen an die heimischen Finanzbehörden der Anleger versenden. In Österreich, Belgien und Luxemburg bleibt das Bankgeheimnis hingegen zunächst gewahrt. Diese drei Staaten erheben während eines Übergangszeitraums eine Quellensteuer, die von zunächst 15 Prozent ab 2008 auf 20 Prozent bzw. ab 2011 auf 35 Prozent ansteigt. Auf Druck der EU führen auch die Schweiz und andere sog. Drittstaaten (Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino) die Quellensteuer ein. Der Ertrag der Quellensteuer steht teilweise den Staaten zu, in denen die Anleger ansässig sind.

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