Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 10.08.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Lohnsteuerliche Behandlung von Vorteilen aus Mitarbeiter-PC-Programmen (MPP)
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Computer, Freigrenze, Geldwerter Vorteil, Internet, Lohnsteuer, Mitarbeiter-PC-Programm, Pauschalbesteuerung, Sachbezug, Schenkung, Software, Steuerbefreiung, Telekommunikation, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Im Rahmen der Initiative D 21 fördert die Bundesregierung die PC- und Internetverbreitung zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat die vom Arbeitgeber zu beachtenden lohnsteuerlichen Vorschriften dargestellt, wenn er den Arbeitnehmern Personalcomputer - ggf. einschl. Zubehör und Software - (PC) verbilligt oder kostenlos überlässt bzw. zur Nutzung zur Verfügung stellt, z.B. im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms. Ferner wird für Arbeitnehmer erläutert, wann und wie die Aufwendungen für einen Personalcomputer steuerlich berücksichtigt werden können.
Die Information ist wie folgt gegliedert:
1. Lohnsteuerliche Behandlung von Vorteilen aus Mitarbeiter-PC-Programmen (MPP)
2. Steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils (aus der kostenlosen oder verbilligten Übereignung des PC)
3. Besteuerung durch den Arbeitgeber
4. Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer