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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2005
Aktenzeichen: IX R 38/03

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.05.2003
Aktenzeichen: 8 K 155/00

Schlagzeile:

Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

Schlagworte:

Abfindung, Abstandszahlung, Mieterabfindung, Räumungskosten, Werbungskosten

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

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