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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2000
Aktenzeichen: VII 170/97

Schlagzeile:

Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis zwischen einer Personengesellschaft und dem Kind eines Gesellschafters gelten die Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen

Schlagworte:

Ausbildungs-Dienstverhältnis, Personengesellschaft

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Ein Ausbildungsdienstverhältnis zwischen einer Personengesellschaft und dem Kind eines Gesellschafters ist nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung den zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Anforderungen genügt.

Ein Vertrag ohne eine Klausel über die anzustrebende Studienlänge im Sinne einer an der Regelstudienzeit orientierten Höchststudiendauer sowie über die Ansprüche im Falle des Überschreitens wäre unter vernünftig denkenden Fremden unüblich und unwahrscheinlich. Fehlen diese Mindestbestimmungen, ist ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht anzuerkennen.

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