Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.02.2000 |
Aktenzeichen: | VII 170/97 |
Schlagzeile: |
Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis zwischen einer Personengesellschaft und dem Kind eines Gesellschafters gelten die Anforderungen an Verträge zwischen nahen Angehörigen
Schlagworte: |
Ausbildungs-Dienstverhältnis, Personengesellschaft
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Ein Ausbildungsdienstverhältnis zwischen einer Personengesellschaft und dem Kind eines Gesellschafters ist nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung den zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Anforderungen genügt.
Ein Vertrag ohne eine Klausel über die anzustrebende Studienlänge im Sinne einer an der Regelstudienzeit orientierten Höchststudiendauer sowie über die Ansprüche im Falle des Überschreitens wäre unter vernünftig denkenden Fremden unüblich und unwahrscheinlich. Fehlen diese Mindestbestimmungen, ist ein Ausbildungsdienstverhältnis nicht anzuerkennen.