Quelle: |
Bundesregierung |
Art des Dokuments: | Gesetzentwurf |
Datum: | 01.06.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Das Bundeskabinett hat am 1. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abgesenkt.
Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals soll es insbesondere für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher werden, unternehmerisch tätig zu werden. Dies soll die Attraktivität der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand erhöhen und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt stärken.